Frequently Asked Questions – FAQs
Viele Menschen haben in ihrem Leben noch nie einen Detektiv in Anspruch genommen u. kennen diese Tätigkeiten nur aus dem Fernsehen wie bei „Matula, Magnum oder Rockford.“ Dies ist aber nicht die Realität. Sie zeigt nicht die zwölf stündige Überwachung, nicht die nervenaufreibenden Fahrzeugobservationen und auch nicht die unermüdliche Geduld die man oft aufbringen muss.
„Geduld ist die Tugend der Detektive!“
Was ist letztendlich ein Erfolg?
Der eine Auftraggeber ist zufrieden, wenn ein Fehlverhalten nachweislich nicht vorliegt; für den Anderen hingegen stellt diese Feststellung einen Misserfolg dar.
Woran erkenne ich eine seriöse Detektei?
Eine seriöse Detektei verfügt über eine repräsentative Geschäftsstelle, einen entsprechenden Mitarbeiterstamm und ein professionelles Equipment.
Vorgeschlagene Treffpunkte wie Cafés, Restaurants oder andere öffentliche Treffs sollten Sie kritisch betrachten, da diese meist über ein nicht vorhandenes Büro oder Firmensitz hinwegtäuschen sollen.
Wie trete ich mit der Detektei in Kontakt?
Eine Kontaktaufnahme mit einer Detektei erfolgt in der Regel persönlich (auf Empfehlung), per Telefon oder Email. Kontaktaufnahmen per Fax sind auch möglich, aber nicht die Regel.
Wie beauftrage ich einen Detektiv?
Suchen Sie sich eine Detektei aus den Gelben Seiten oder aus dem Internet. Nach Kontaktaufnahme mit der Detektei erfolgt meist ein Vorgespräch um Ihr Problem nachgiebig zu erörtern und um die Auftragsdurchführung durchzusprechen. Dieses Erstgespräch sollte in der Regel kostenfrei sein. Danach erfolgt meist noch die schriftliche Fixierung des Auftrags.
Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen?
Detektiveinsätze sind meist Dienstleistungsverträge. Diese werden nach einem festen Stundensatz zzgl. Fahr - Km abgerechnet. Einige andere Detekteien berechnen zusätzlich zum Stundenhonorar auch noch eine Grundgebühr, Spesen sowie Auslagen für Foto- und Filmmaterial.
Wir bieten Ihnen unsere Dienste zu marktgerechten Honoraren und einem effektiven Service zu einem vernünftigen Preis - Leistungsverhältnis.
Besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlungsvereinbarung?
Selbstverständlich können Sie bei uns - Bonität vorausgesetzt - eine Ratenzahlung vereinbaren.
Können Detektivkosten geltend gemacht werden?
Detektivkosten können unter Umständen beim Verursacher geltend gemacht werden. Dies wurde in vielen Gerichtsurteilen entschieden.
Übernimmt meine Privatrechtsschutzversicherung meine Detektivkosten?
Nein. Die Privatrechtsschutzversicherung übernimmt nicht die angefallenen Detektivkosten.
Machen Sie auch Ermittlungen für Privatpersonen?
Ja, wir sind nicht nur im Wirtschafts- sondern auch im Privatbereich tätig.
Wir ermitteln in Unterhalts- und Sorgerechtsangelegenheiten und Nachbarschaftsstreitigkeiten, genauso, wie im Wirtschaftsbereich bei Schwarzarbeit oder Leistungserschleichung.
Trägt ein Detektiv auch eine Waffe?
Ein Detektiv ermittelt im Hintergrund. Die einzige Waffe, die er benötigt, ist seine Kamera.
Verfügen Sie auch über Mitarbeiter aus dem Polizeidienst o.ä.?
Ein Polizeibeamter ist überwiegend im nicht technischen Dienst tätig und nur für den jeweiligen Zweck seines Aufgabenbereichs ausgebildet. Das heißt, "nicht jeder Polizist ist auch ein guter Detektiv!" Überprüfungen der Sachkenntnisse in Observations- oder verdeckter Ermittlungstätigkeit halten hier selten Stand.
Allerdings sollten Sie Detekteien, die mit Polizeibeamten, Spezialeinheiten oder sogar mit Geheimdiensterfahrungen in ihrem Mitarbeiterstamm werben, kritisch betrachten. Meist gilt dieses nur, um Klienten zu ködern.
Warum, so sollte man sich fragen, gibt ein Polizeibeamter in der heutigen unsicheren Zeit seinen sicheren Status als Beamter auf, um in der freien Wirtschaft als Detektiv tätig zu sein? Oder handelt es sich bei diesen Personen um Frührentner / dienstuntauglich gewordene Polizisten oder eventuell vom Dienst suspendierte Beamte?
Diese Fragen sollte man sich selbst kritisch stellen.
Bekommt man auch einen Ermittlungsbericht?
Von jedem Auftrag erhalten Sie von uns, für Ihre Unterlagen, die erforderlichen Fotos und einen lückenlosen Ermittlungsbericht, woraus alle Vorkommnisse in Ihrem Fall dokumentiert mit Tag, Zeit und Datum hervorgehen.
Sind Ihre Berichte auch Gerichtsverwertbar?
Natürlich sind die Berichte, die wir Ihnen liefern, voll gerichtsverwertbar. Zusätzlich stehen wir Ihnen auch für eine Zeugenaussage bei der Polizei oder vor dem Gericht jederzeit zur Verfügung.
Wir lassen uns nicht dafür bezahlen, irgendwelche Wunschergebnisse zu liefern, sondern führen grundsätzlich korrekte Ermittlungs- und Observationstätigkeiten durch, die in unseren Berichten exakt und chronologisch wiedergegeben werden.
Sie bezahlen uns für die Aufdeckung der Wahrheit. Wir werden weder Auftragsberichte, noch sonstige Ergebnisse abändern oder beschönigen - Gleichgültig, ob Sie mit dem Ergebnis zufrieden sind oder nicht.
Machen Sie auch Ehe- und Unterhaltsermittlungen?
Selbstverständlich. Unterhalts- und Sorgerechtsermittlungen, Arbeitgeberermittlungen und auch das Aufspüren von untergetauchten Unterhaltspflichtigen sind nur einige von unseren Tätigkeiten.
Können Detektive auch Telefone abhören?
Rechtlich gesehen ist es für Detektive genauso, wie für andere Privatpersonen, untersagt fremde Telefone abzuhören. Technisch gesehen gibt es hier allerdings eine Vielzahl von unterschiedlichen Geräten auf dem Markt.