In Zeiten von Corona sind viele Beschäftige in Kurzarbeit oder im Homeoffice, um ihre Arbeit für den Betrieb aufzunehmen. Auch unsere Detektei in Hamburg bemerkt dieses anhand der vielen Anfragen, welche eintreffen.
Leider hat dieses immer einen ernsten Hintergrund unsere Detektive zu kontaktieren.

Die Corona-Krise sorgt für leere Büros im Betrieb und für Kurzarbeit. Die Laptops hingegen stehen nicht still und sind im Wohnzimmer, in der Küche oder vielleicht sogar im Schlafzimmer aufgestellt. Im Homeoffice.

Viel Vertrauen muss der Arbeitgeber hier entgegenbringen, leider nutzen viele Angestellte dies ebenfalls aus uns nehmen die neu gewonnene Flexibilität als Anlass ihre Arbeit nieder zu legen und zum Beispiel an den Strand zu fahren.

Ein interessanter Artikel unter abendblatt.de

Der beste Schutz gegen falsche Krankmeldungen: eine Detektei!

Die Gründe fürs Blaumachen sind vielfältig

Die Detektei CONTECTA in Hannover, spezialisiert bei der Aufklärung von Lohnfortzahlungsbetrug, so der korrekte Fachausdruck fürs Blaumachen, weiß Interessantes und Überraschendes über die vielfältigen Motive der Sünder zu berichten.
Viele Mitarbeiter, die sich ein paar Tage krankschreiben lassen, obwohl sie kerngesund sind, handeln oft naiv und sind sich nicht bewusst, dass sie nicht nur einen Vertrauensbruch gegenüber ihrem Arbeitgeber begehen, sondern schlicht und einfach Betrug, der rechtlich mit § 263 StGB als Straftat geahndet werden kann. Das häufigste Motiv für dieses ‚harmlose‘ Blaumachen ist die irrige Meinung vieler Angestellten, sie hätten das Recht auf ein paar Tage krank. Ist das ‚Jahreskonto‘ noch nicht ausgeschöpft, bleibt man schlicht und einfach ‚krank‘ zu Hause. Auch wenn nach 3 Tagen ein Arztzeugnis fällig wird, zögern viele nicht, sich dieses ohne Bedenken zu besorgen.
Krankschreiben wird auch oft als stiller ‚Protest‘ gegen den Arbeitgeber oder bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz eingesetzt. Anstatt die Probleme im Betrieb anzusprechen, bleibt man der Arbeit einfach fern.
Obwohl es auch immer wieder vorkommt, dass falsches Krankschreiben von ganzen Belegschaften im Arbeitskampf als Mittel zur Durchsetzung von Interessen eingesetzt wird, bleibt das Blaumachen zumeist die individuelle Strategie eines einzelnen Mitarbeiters. Es ist nach wie vor bei der Mehrzahl der Arbeitskollegen verpönt und wird als ‚unsolidarisches Verhalten‘ abgelehnt. Darum ist es versteckt und für ungeübte Ermittler schwer nachzuweisen.

Großer Schaden für alle

Klar ist der volkswirtschaftliche Schaden von solchem Fehlverhalten enorm. Eine konservative Schätzung von Experten geht von 400 Millionen Euro aus, in Wirklichkeit dürfte es um ein Vielfaches mehr sein. Besonders betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen, die nur schwer kurzfristige Absenzen schnell und unkompliziert ersetzen können.
Viele Täter schaden sich insbesondere psychisch auch selber. Die Detektei Hannover weiß aus Erfahrung, dass viele überführte Blaumacher sehr schnell ihren Betrug gestehen und einsichtig sind, sogar erleichtert, dass das Versteckspiel ein Ende hat.
Vom Gesetzesgeber wird es dem Arbeitgeber nicht leicht gemacht, sich gegen das fehlerhafte Verhalten zur Wehr zu setzen. Wie sollen die notwendigen und stichhaltigen Beweise erbracht werden, vor allem wenn ein ärztliches Zeugnis vorliegt. Ermittelt ein Unternehmen selbstständig, kann es sehr schnell selber in die Illegalität gelangen. Gerichte hüten sich in der Regel auch davor, ihre erbrachten Indizien gelten zu lassen, zu befangen, heißt es normalerweise. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sind hier nur zwei Stichworte. Auch kann die Eigeninitiative oftmals durch fehlende Diskretion unnötig das Arbeitsklima einer Firma aufs Spiel setzen.

Der Arbeitgeber kann und sollte sich schützen

Immer weniger geschädigte Betriebe wollen jedoch das Blaumachen ihrer Mitarbeiter einfach so hinnehmen. Die beste, diskreteste und erfolgreichste Methode ist ganz eindeutig der Einsatz einer unabhängigen, professionellen und erfahrenen Detektei wie die bereits erwähnte Detektei Hannover, die sich auf Wirtschaftsdelikte spezialisiert hat. Die Fälle von erschlichenen Lohnfortzahlungen haben bei ihr in den letzten Jahren denn auch rasant zugenommen. Als Profis kennen sie die Rechtslage genau und wissen aus Erfahrung, wo die Schwachpunkte der Täter liegen. Verurteilte Betrüger müssen in der Regel die Kosten für die externe Ermittlung selber tragen und so abgeschlossene Fälle sprechen sich schnell herum, haben somit auch ein großes Potenzial in der Prävention. Für den Auftraggeber doppelt lohnend.


Wie können sich Mieter gegen falsche Tatsachen wehren? Wenn der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigt kann auch eine Detektei eingeschaltet werden.

Ein interessanter Artikel hierzu auf Focus.de

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zählt zu einer der großen Errungenschaften unseres Sozialstaates. Danach ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer während eines Zeitraums von sechs Wochen den Lohn oder das Gehalt auszuzahlen. Diese Regelung wird allerdings von immer mehr Arbeitnehmer dazu missbraucht, statt einen „kostbaren“ Urlaubtag zu opfern, sich für einige Tage krankzuschreiben zu lassen, ohne das eine nennenswerte Krankheit auch tatsächlich vorliegt. Dieser Missbrauch hat sich geradezu zu einem wahren Volkssport entwickelt. Auch das dürfte zu der irrigen Annahme geführt haben, dass es sich hierbei lediglich um ein leichtes Kavalierdelikt handelt. Die Detektei Kiel* (*Einsatzregion) kann hier helfen.
Wer sich krankschreiben lässt, ohne das eine Erkrankung vorliegt, begeht einen vorsätzlichen Lohnfortzahlungsbetrug, der als eine Straftat geahndet wird. Die Konsequenz daraus ist meist die fristlose Kündigung. Eine vorherige Abmahnung ist in solchen Fällen grundsätzlich nicht erforderlich. Ein fristloser Kündigungsgrund besteht aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber lediglich androht, sich krankschreiben zu lassen, wenn nicht der von ihm beantragte Urlaubstag auch genehmigt wird.

Das Phänomen des „Blaumachens“ durchzieht gleichmäßig alle Bildungsschichten. So sind darunter bis zu acht Prozent Volks- und Hauptschüler, sieben Prozent mit Fach- und Hochschulreife und weitere sechs Prozent mit Realschulreife vertreten. Dabei scheint das Schamgefühl beim „starken“ Geschlecht weniger stark ausgeprägt zu sein als beim vermeintlichen schwachen. Denn fast zwei Drittel der Blaumacher sind Männer (62 Prozent), aber nur 38 Prozent davon sind Frauen.
Die Motivation einen Lohnfortzahlungsbetrug zu begehen sind recht unterschiedlich. Die einen genießen die zusätzliche „Freizeit“ oder fahren gar in den Urlaub. Laut einer Studie eines großen Online-Reisebüros aus dem Jahr 2015, planten rund 1,5 Millionen Arbeitnehmer ihren Urlaub mit Hilfe einer Krankschreibung künstlich zu verlängern. Weitere 2,1 Millionen spielten zu mindestens mit dem Gedanken und 200.000 Arbeitnehmer setzten die Planung auch in die Tat um. Im extrem Fall betrug diese „geschenkte“ Zeit einen Zeitraum von bis zu drei Wochen. Andere Arbeitnehmer hingegen nutzen diese Zeit um einer Nebentätigkeit nachzugehen, obwohl sie offiziell als nicht arbeitsfähig eingestuft sind. Der Straftatbestand des Lohnfortzahlungsbetruges wird somit durch den der Schwarzarbeit noch erweitert. Dadurch entsteht der allgemeinen Volkswirtschaft jährlich ein Schaden von 2,4 Milliarden Euro. Der Arbeitgeber hat zunächst der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (allgemein als Krankenschein bezeichnet) uneingeschränkt Glauben zu schenken. Allerdings besitzen diese gelben Scheine auch einen extrem hohen Beweiswert. Um den Beweiswert dieser ärztlichen Bescheinigung zu erschüttern oder gar ganz zu entkräften, sind zunächst hohe gesetzliche Hürden zu nehmen. Denn erst wenn es dem Arbeitgeber gelingt, die nötigen Beweise zu erbringen, dass eine Erkrankung nur vorgetäuscht wird, obliegt seinerseits dann dem Arbeitnehmer, das Bestehen einer tatsächlichen Erkrankung zu beweisen. Neben der Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), kann der Arbeitgeber zusätzlich eine Detektei damit beauftragen, solche Beweise zu erbringen. Kann ein Lohnfortzahlungsbetrug tatsächlich nachgewiesen werden, kann der Arbeitnehmer zusätzlich, neben der fristlosen Kündigung, dazu verpflichtet werden, die Kosten des Detektivbüros zu tragen.

Immer mehr Arbeitnehmer lassen sich aus verschiedenen Gründen krankschreiben. Nicht immer steckt eine Krankheit dahinter, oftmals besteht auch einfach nur der Wunsch nach einem freien Tag ohne dafür einen Urlaubstag opfern zu müssen.

Was tun bei Lohnfortzahlungsbetrug?