Erbschaftsermittlungen / Erbenermittlung
Gründe für die Einschaltung einer Detektei in Erbschaftsangelegenheiten kann es viele geben. Häufig geht es jedoch um die Ermittlung von Erben oder Begünstigten des Erblassers.
Nachlassgerichte sowie Nachlasspfleger, Vermögensverwalter oder Testamentsvollstrecker sind neben den Erben nur einige Auftraggeber.
Hierbei geht es vielfach nicht nur darum, Vermögenswerte gleich welcher Art (Grundbesitz, unbekannte Konten, Autos, Häuser, Firmenbeteiligungen, Aktien etc.) zu eruieren, sondern auch evtl. weitere Erben zu ermitteln.
Diesbezüglich besteht die Schwierigkeit meist nicht darin, die infrage kommenden „realen“ Erben zu ermitteln, sondern die Erben aus früheren Ehen oder Liebschaften aufzuspüren oder anderweitige Nachfahren zu ermitteln, welche zu Lebzeiten nicht genannt wurden.
Natürlich kommt es auch – bedingt durch Auswanderung, Heirat oder Umzug – zu Kontaktverlust zur Familie und somit zu einem Defizit in der Erbschaftsfolge.
Wir ermitteln für Sie die (gesetzlichen) Erben sowie deren Verwandtschaftsverhältnisse, beschaffen die Dokumente, welche zum Erbennachweis benötigt werden und ermitteln auch gleich die aktuelle Anschrift.
Solche Ermittlungen nur auf Bundesebene durchzuführen, wäre natürlich ein fataler Fehler. Deshalb erfolgen unsere Erbschaftsermittlungen, wenn es sein muss, sogar weltweit!