Schuldnerermittlung

Unbekannt verzogen?!

In der heutigen Zeit melden sich immer weniger Menschen ab, an oder um.

Gerade Schuldner haben kein Interesse an einer Einwohnermeldeamtsanmeldung, da durch die Meldeamtsanfrage die Adresse des Schuldners bekannt wird u. somit Rechnungen, Mahnungen oder Titel neu zugestellt werden können.

Durch die seit dem 01.06.04 gültige Neuregelung der Meldepflicht kann Unternehmen sowie Privatpersonen ein großer finanzieller Schaden zugefügt werden.

Nacht- und Nebelaktionen, d.h., das Untertauchen von zahlungsunwilligen Personen und sogenannten Mietnomaden, wird hierdurch drastisch erleichtert.

Bei Umzügen im Inland (An- und Abmeldung) ist die Vorlage einer Abmeldebestätigung der bisherigen Gemeinde nicht mehr erforderlich. Hinzu kommt, dass ab sofort keine Ein- oder Auszugsbestätigung des Vermieters beim Einwohnermeldeamt als Beweis des tatsächlichen Wohnorts vorgelegt werden muss.

Betrügern und Schwindlern öffnet diese neue Regelung Tür und Tor. Anschriften können nun völlig ungeprüft dem Amt gemeldet werden, ohne dass irgendeine Art von Absicherung stattfindet.

Hier können wir Ihnen helfen! Für Wohnort, Aufenthalts-, Arbeitgeber- und Geburtsdatenermittlungen verwenden wir viel Zeit und Mühe. Wir geben uns nicht damit zufrieden, Daten aus bestehenden Archiven an unsere Klienten weiterzugeben. Sämtliche Anfragen werden von uns aktuell recherchiert.