Glossar – Buchstabe B

Hierbei handelt es sich um den Nachweis, warum die Detektei einer bestimmten Tätigkeit nachgehen soll.

Generell ist ein berechtigtes Interesse als anerkannt anzusehen, sofern es nicht gegen geltende Rechte verstößt und die dargelegten Interessen die betroffenen Interessen (Eingriff in die Persönlichkeitsrechte) überwiegen.

Chronologische Erfassung der wahrgenommenen und relevanten Vorgänge in Schriftform.

Verein zur Interessenvertretung verschiedener Detekteien.

Siehe auch:
www.bbd-ev.de

Verein zur Interessenvertretung verschiedener Detekteien.

Siehe auch:
www.bdd.de

Verein zur Interessenvertretung verschiedener Detekteien.

Siehe auch:
www.bid-detektive.de

Kontinuierliches und chronologisches unbemerktes Festhalten der Tätigkeiten einer Person oder Objekts in einem bestimmten Zeitraum. Dieser kann sich auch über Wochen belaufen.

Wird häufig zur Klärung unbekannter oder nicht anderweitig ermittelbarer Sachverhalte angewendet.

Unter Einsatz von technischen oder personellen Mitteln, mit dem Ziel, innerbetriebliche Vorgänge - illegal - auszuspähen, um eigene Defizite auszugleichen.

Geschieht häufig durch interne Mitarbeiter.

Durch verschiedene Maßnahmen werden die relevanten Spuren, Aussagen oder Verhaltensweisen gerichtverwertbar gesichert, schriftlich dokumentiert oder fotografiert

Erreicht wird dies durch Gutachten, schriftliche Zeugenaussagen, chemische Fangmittel sowie Foto- und Videoaufzeichnungen.

Bei dieser Recherche geht es darum, die Bewerbungsunterlagen eines zukünftigen Bewerbers auf den wahrheitsgemäßen Inhalt sowie die Richtigkeit der zeitlichen Zusammenhänge zu überprüfen.

Die Bezeichnung Berufsdetektiv wird gerne verwendet, um sich von der Masse der Detekteien abzuheben.

Rechtlich gesehen (in Deutschland) handelt es sich hierbei um keinen besonders geschützten Berufsstatus.