Wohn- / Anschriftenermittlung

Unbekannt verzogen?

Durch die seit dem 01. Juni 2004 gültige Neuregelung der Meldepflicht, wird das Untertauchen von zahlungsunwilligen Personen drastisch erleichtert.

Bei Umzügen im Inland ist die Vorlage einer Abmeldebestätigung der bisherigen Wohnsitzgemeinde nicht mehr erforderlich. Hinzu kommt, dass eine Einzugs- oder Auszugsbestätigung des Vermieters beim Einwohnermeldeamt nicht mehr vorgelegt werden muss.

Dadurch entfällt ein weiteres Sicherheitsmerkmal über die Herkunft des Umzugswilligen.

Betrügern und Schwindlern öffnet diese neue Regelung Tür und Tor!

Anschriften können nun völlig ungeprüft dem Amt gemeldet werden, ohne, dass eine Absicherung stattfindet.

Diese Neuregelung unterstützt den Trend, die Meldepflicht zu unterlaufen.

Beim Einwohnermeldeamt nicht anmelden, beim Telefoneintrag oder Nachsendeantrag widersprechen und der Schuldner ist für seine Gläubiger unauffindbar.

Immer weniger Menschen melden sich ab, an oder um, und nicht immer ist der Wohnort gleich der Aufenthaltsort!

Hier können wir, CONTECTA, Ihnen helfen und den Aufenthaltsort durch umfangreiche Recherchen ermitteln.

Für Wohnort und Aufenthaltsermittlungen verwenden wir viel Zeit und Mühe.

Wir geben uns nicht nur damit zufrieden, Daten aus bestehenden Archiven an unsere Klienten weiterzugeben. Sämtliche Anfragen werden von uns aktuell recherchiert.

Wir ermitteln weltweit nach abgetauchten, vermissten und abgängigen Personen und Schuldnern!